Die Deutsche Bahn macht ernst…

Seit dem 27. November 2020 sind Lieferanten der Deutsche Bahn AG (zumindest theoretisch) verpflichtet Ihre Rechnungen als XRechnung an die Deutsche Bahn zu senden. Auch wenn die Bahn mit Nachdruck die elektronische Rechnung eingefordert hat, war die Rechnungsannahme noch weitgehend kulant geregelt: über fehlerhafte Formate oder fehlende/falsche Angaben hat man bisher noch großzügig hinweggesehen in der Einführungsphase.

Inhaltsverzeichnis

Die Einführungsphase geht zu Ende und die Bahn hat eine neue Frist gesetzt. Zum 01.07.2021 soll es keine weiteren Ausnahmen geben und die XRechnung für alle Lieferanten Pflicht.

Lieferanten müssen bis zu diesem Datum ihre Rechnungsstellung auf die XRechnung umgestellt haben. Zusätzlich zu der allgemein gültigen Formatvorgaben der XRechnung verlangt die Deutsche Bahn noch einige Besonderheiten und definiert Informationselemente zusätzlich als Pflichtangaben.

Die Angabe von Skonti in Textform wird nicht mehr akzeptiert sondern müssen zukünftig in der korrekten Notation maschinenlesbar kodiert werden.

Weiterhin gilt, dass Anhänge zu einer Rechnung („rechnungsbegründende Unterlagen“) in die XRechnung (XML) eingebettet werden müssen. Anhänge als PDF zu versenden ist nicht zulässig und führt zu einer Ablehnung der Rechnung seitens der Deutsche Bahn AG.

Weitere Informationen zu den Vorgaben der Deutschen Bahn finden Sie hier.

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