Soll- und Ist-Versteuerung

Das Finanzamt kennt zwei unterschiedliche Arten der Versteuerung: die SOLL- und die IST-Versteuerung. Die SOLL-Versteuerung bedeutet für Sie, dass das Rechnungsdatum Ihrer Ausgangsrechnung entscheidend ist. Wenn Sie also Ihre Umsatzsteuervoranmeldung erstellen, zählt für Sie immer das Rechnungsdatum.

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Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kunde bereits bezahlt hat oder nicht. Wichtig ist lediglich was Sie erhalten SOLLEN. Zahlt Ihr Kunde erst in 3 Monaten, strecken Sie also die Umsatzsteuer vor, d.h. Sie bezahlen die Umsatzsteuer obwohl Ihr Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat.
Bei der IST-Versteuerung zahlen Sie Ihre Umsatzsteuer auf Basis der tatsächlich auf dem Bankkonto eingegangenen Beträge. Das heißt für Sie, dass Sie die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der Kunde auch tatsächlich die Rechnung bezahlt hat. Sie strecken bei einer IST-Versteuerung also kein Geld vor, dass Sie noch nicht bekommen haben.

Zusammengefasst: die SOLL-Versteuerung beruht auf den veranlagten Forderungen, die IST-Versteuerung auf den tatsächlichen Geldeingängen. Mit der IST-Versteuerung vermeiden Sie Liquiditätsengpässe durch nicht zahlende Kunden. Natürlich können Sie bei einer SOLL-Versteuerung bei Zahlungsausfällen Ihre Umsatzsteuer zurückfordern, aber da Sie das Geld erst abführen müssen, werden Ihre liquiden Mittel dadurch reduziert.
Die IST-Versteuerung ist damit für kleine Unternehmen immer die bessere Wahl, da Liquiditätsengpässe reduziert werden. Allerdings darf nicht jeder die IST Versteuerung beantragen. Dieser Weg steht allen Unternehmen offen, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, einen freien Beruf ausüben oder deren Vorjahresumsatz unter 500.000 Euro liegen. Bilanzierungspflichtige Unternehmen können keine IST-Versteuerung beantragen. Alle Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, können entweder direkt bei der Gründung die IST-Versteuerung beantragen oder jederzeit nachträglich beim Finanzamt anfragen.

Praxis Tipp:

Um Ihre liquiden Mittel am Anfang nicht zu sehr zu strapazieren, sollten Sie, wenn möglich, eine IST-Versteuerung beantragen. Damit gehen Sie nicht in Vorleistung und bezahlen erst NACHDEM Sie Ihr Geld erhalten hast.

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